Mit dem neuen Koalitionsvertrag und dem Bekenntnis von SPD und CDU zur Vorratsdatenspeicherung ist auch die Diskussion darum neu entbrannt. Gerade vor dem Hintergrund der aktuelle NSA-Enthüllung sollte eine Regierung eigentlich auf Datensparsamkeit achten. Das zwangsweise Anlegen neuer Datenbanken mit den Daten der Nutzer stößt da auf wenig Verständnis. Immerhin will man erst die Entscheidung der EU abwarten, bevor in Deutschland eigene Gesetzesentwürfe folgen sollen.
In der Praxis wird bereits gespeichert
Die Diskussion darum ist aber eigentlich eine Scheindebatte, denn die Zielstellung der Vorratsdatenspeicherung, möglichst für 6 bis 12 Monate Verbindungsdaten zur Verfügung zu stellen, ist in der Praxis in weiten Bereich bereits erreicht. Gerade im Mobilfunk-Bereich sammeln die Netzbetreiber natürlich die Daten der Verbindungen und speichern sie bis zu 182 Tagen lang. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht, bei vielen Unternehmen ist eine solche Speicherdauer aber trotzdem üblich. Eine Vorratsdatenspeicherung würde also nur zementieren, was ohnehin gemacht wird, ab tatsächlichen Status Quo ändert sich dagegen nicht.
Einen Überblick über die Speicherdauer in Tagen in den einzelnen Netzen haben wir in dieser Grafik zusammengestellt. Man sieht recht deutlich, dass es durchaus Unterschiede zwischen den Netzbetreibern gibt, die minimal Frist von einem viertel Jahr Speicherdauer aber bei jedem Netzbetreiber bereits eingehalten wird.
Die Daten basieren auf den Anfragen an die Anbieter, die der AK Vorrat in den letzten Jahren gemacht hat. Die Ergebnisse im Detail gibt es hier zum nachlesen.
Von der Politik ist in dieser Beziehung wenig zu erwarten. CDU und CSU begrüßen sogar die Pläne und die SPD hält sich seit dem Wahlkampf da eher bedeckt. Die große Koalition hat eine ausreichende Mehrheit und außer von den GRÜNEN und den Piraten (diese wollen sogar gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen) gibt es wenig Gegenwind. Die Kritik an der Speicherung richtet sich aber in erster Linie gegen die neuen Pläne. Widerstand gegen die aktuelle Praxis der Speicherung gibt es selten.
Selbst wenn die EU verkünden sollte, das die Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht verinbar ist, würde das an der aktuellen Situation kaum etwas ändern. Die Abmahnungen rund um Redtube haben gezeigt, das man auch ohne diese gesetzlichen Regelungen relativ einfach an die Daten von tausenden Nutzern kommt. Im Mobilfunk Bereich ist es nicht ganz so einfach, da viele Anbieter keine Rückverfolgung bei UMTS Verbindungen erlauben. Die Verbindungs- und Standortdaten werden aber trotzdem aufgezeichnet.
Warum die Speicherung der Daten (egal ob mit gesetzlicher Regelung oder ohne) ein Problem ist, erklärt schön dieses Videao: (via Datensumpf)
Ich beschäftige mich bereits seit 2006 mit dem Thema Telekommunikation und Mobilfunk auf dem deutschen Markt. Meine Spezialgebiete sind dabei die mobilen Datentarife, Prepaid-Karten und die Angebote der Handy-Discounter (insbesondere die Allnet-Flatrates). Besonders bei den Allnet Flat hat sich der Markt dabei deutlich weiter entwickelt und es ergibt sich fast täglich etwas Neues, über das ich schreiben kann. Man findet mich dazu inzwischen auf mehreren Portalen – so kann ich recht unabhängig von Plattform und Anbieter über das Thema Allnetflat berichten. Darüber hinaus berate ich mittlerweile auch Firmen und Unternehmen im Telco-Bereich und stehe als Experte für Radio, Film und Fernsehen zur Verfügung. Bei Fragen und Anmerkungen stehe ich im Kommentarbereich gerne zur Verfügung. Mehr Details zu mir und meinem Hintergrund gibt es hier: Wer schreibt hier?