Handyliga.de in der Insolvenz

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Written By Bastian Ebert

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Handyliga.de in der Insolvenz – Keine gute Nachricht für die Kunden von Handyliga.de – das Unternehmen scheint in der Insolvenz zu sein und der Handyshop bzw. die Webseite ist komplett nicht mehr erreichbar. In der Bekanntmachung des Amtsgericht Mosbach heißt es dazu:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MAP Telecom GmbH,vertr.d.d. Gf. Steffen Müller, Anschrift: Liebknechtstr. 33, 70565 Stuttgart, AG Stuttgart HRB 750329 wird heute am 14.10.2014 um 11.00 Uhr zur Sicherung derkünftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet …

Ursprünglich stand hinter Handyliga die ACR Telecom GmbH Buchen, Anfang Oktober wurde das aber umfirmiert. Mittlerweile scheint es neben der Insolvenz auch noch Streit zwischen den Gesellschaftern zu geben, aus dem unter anderem die Abschaltung der Webseite und der Channels auf Twitter und Facebook resultierte. Die Social Media auftritte wurden offensichtlich auch gelöscht.

Für die Kunden ist da in jedem Fall eine Problem, denn das Unternehmen hatte viele Handytarife von anderen Anbietern vertrieben. Der rechtliche Status der Kunden ist jetzt mehr als schwierig. Eine Insolvenz muss nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens bedeuten, es kann durchaus auch weiter geführt werden. Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, das ein Mitbewerber die Kunden übernimmt. Derzeit gibt es außer der Insolvenz allerdings kaum verlässliche Informationen zum Status und wie es weiter gehen wird.

Für Kunden heißt das also aktuell das Warten angesagt ist. Wer neue Tarife hat kann eventuell per Widerrufsrecht diese schnell wieder loswerden, falls die Frist für den Widerruf vorbei sein sollte sind die Tarife über die gesamte Laufzeit gültig und das ändert sich auch durch die Insolvenz nicht. Lediglich wenn es zu Ausfällen oder größeren Störungen bei den Leistungen (Telefonie, SMS, Internet) kommen sollte kann es unter Umständen ein Recht zu Kündigung geben. Das lässt sich aber derzeit noch nicht abschätzen.

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2 Gedanken zu „Handyliga.de in der Insolvenz“

  1. Amtsgericht Mosbach
    1 IN 90/14
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. MAP Telecom GmbH,
    vertr.d.d. Gf. Steffen Müller, Anschrift: Liebknechtstr. 33, 70565 Stuttgart,
    AG Stuttgart, HRB 750329 wird heute, am 29.10.2014, um 11:00 Uhr, zur Sicherung der
    künftigen Insolvenzmasse gem. § 22 Abs. 2 InsO angeordnet:
    Der Schuldnerin wird ein Verfügungsverbot in Bezug auf die von ihr geführten Aktiv-
    und Passivprozesse auferlegt.
    Der vorläufige Insolvenzverwalter,Herrn Rechtsanwalt Holger Blümle,
    Ferdinand-Braun-Str. 15, 74074 Heilbronn
    wird ermächtigte, Aktiv- und Passivprozesse des Schuldnerin zu führen.
    Rechtsbehelfsbelehrung:
    Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
    eingelegt werden.

    Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mosbach,
    Insolvenzgericht, Hauptstraße 110, 74821 Mosbach einzulegen.

    Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von
    fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
    Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
    Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
    jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
    wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine
    anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
    Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
    Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werden.
    Amtsgericht Mosbach

    Antworten
  2. Hallo,

    wir haben mit MAP einen Vertrag abgeschlossen, welcher am 1.6.15 beginnen sollte.
    M.E. ist die Firma nicht erreichbar und insolvent.
    Was wird aus diesem Vertrag?
    Wird die Leistung erbracht werden oder kann/soll ich mich um einen anderen Anbieter kümmern?

    Danke und VG
    T. Schneider

    Antworten

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